Schweizerische Kriminalprävention - Prévention Suisse de la Criminalité


Share/Save/Bookmark
Martin Boess

Gehören Sie auch zu den Menschen, die sich um dubiose Geschäftspraktiken im Internet Sorgen machen?
Dann lesen Sie unsere neue Kampagne www.den-trick-kenne-ich.ch das Kapitel Internetbetrug oder laden sich die ganze Kampagne „Den Trick kenne ich“ als 240 seitiges PDF herunter!

Seiten-Abo

Kampagne: Stopp! Häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt

Leider in allen Bevölkerungsschichten ein Thema!

Auch in den eigenen vier Wänden...
Familienleben ist nicht immer eine Idylle. Das nahe Zusammenleben mit anderen Menschen birgt Konfliktstoff. In letzter Zeit nehmen die Meldungen zu, die von «Häuslicher Gewalt» berichten. Gibt es plötzlich mehr Gewalt zwischen Menschen, die sich nahe stehen?

Nein. Gewalt in Partnerschaft und Familie gab es schon immer. Frauenhäuser und Beratungsstellen weisen schon lange darauf hin, doch nun nimmt auch die breite Öffentlichkeit sie immer stärker wahr. Das gesellschaftliche Denken hat sich verändert. Gewalt, die innerhalb der eigenen vier Wände geschieht, wird nicht mehr als persönliches Problem zwischen zwei Menschen angesehen. Sie gilt als öffentliche Angelegenheit und wird nicht länger toleriert. Der Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht, das auch zu Hause gilt. Der Staat und die Polizei wollen für diesen Schutz sorgen.

... Gewalt ist ein Delikt.
Wer schlägt, wendet Gewalt an. Wer Gewalt anwendet, macht sich strafbar. Deshalb greift die Polizei ein, wenn sie gerufen wird. Im Auftrag des Staates schützt sie die Opfer und zieht die Täter zur Verantwortung. Die folgenden Seiten zeigen auf, wie die Polizei bei einem Vorfall häuslicher Gewalt handelt und was die Betroffenen und beteiligten Personen tun können.

«Häusliche Gewalt» äussert sich als:
  • psychische Gewalt
  • körperliche Gewalt
  • sexuelle Gewalt
  • wirtschaftliche Gewalt
Hier einige Beispiele für gewalttätige Verhaltensweisen, die direkt gegen das Schweizerische Strafgesetzbuch verstossen:
  • schlagen
  • einsperren
  • beschimpfen, bedrohen, mit Waffen drohen
  • Waffen einsetzen
  • sexuell belästigen, vergewaltigen
Unter «Häusliche Gewalt» fallen aber bereits böswillige Handlungen wie:
  • vernachlässigen
  • Geld vorenthalten
  • schikanieren
  • unverhältnismässiges Kontrollieren
  • einen Menschen isolieren, etwa ihm Kontakte verbieten
Neuigkeiten

«Facebook, Netlog & Co.: Aber sicher!» Die neue Kampagne zu Sicherheit im Internet für Kinder & Jugendliche: www.safersurfing.ch

Artikel

Erstellt am:
28.07.2005

Geändert am:
18.09.2009

News

Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Gemeinsam gegen Gewalt in der Zentralschweiz

Bundesrat veröffentlicht Studie und Bericht zum Thema Häusliche Gewalt

mehr...

Fakten

Wussten Sie, dass jede fünfte Frau einmal im Leben Gewalt durch ihren Partner erfährt?

Download

Broschüre «Stopp! Häusliche Gewalt»
24 Seiten, PDF (808 KB) »»

Nottelefone

143
Die dargebotene Hand
www.143.ch

147
Telefonhilfe für Kinder und Jugendliche
www.147.ch